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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert; Steuerfreibeträge Ehrenamt3 Beiträge
AutorRalf8 R.8, Reken/Coesfeld / NRW382536
Datum24.01.2007 08:08      MSG-Nr: [ 382536 ]4085 x gelesen

Geschrieben von Christian FischerWenn eine Leistung honoriert werden soll, dann bitte durch eine direkte Zahlung und nicht über den Umweg der ESt.
Dann erhöht die Aufwandsentschädigung für Personen die über das übliche hinaus Dienst leisten, fürhrt eine Stundenpauschale ein oder sonstwas in der Art.
Das ist zigfach effizienter als jede Regelung über das Steuerrecht.


... sehe ich grundsätzlich genauso, nur stellt sich mir die Frage warum die einen was bekommen, und die anderen nicht. Wenn man schon Engagement fördert, dann sollte man es möglichst gleichmäßig machen oder lassen.

Geschrieben von Christian FischerUnd was machst Du als Ausbilder, der daheim im stillen Kämmerlein etwas vorbereitet?


... naja, wir haben die Möglichkeit diese Stunden mit dem Dienstort "zu Hause" als Dienstvorbereitung in unser Verwaltungssystem einzupflegen. Das gilt auch für die Öffentlichkeitsarbeiter die z.B. zuhause die Presseartikel schreiben, oder sich um eine Homepage kümmern. Ich hab's bislang noch nicht gemacht, aber Statistiken und Auswertungen zeigen das wir uns selbst in den A.... treten wenn wir unsere Dienststunden nicht ordentlich erfassen. Es ist hier schon wichtig zu dokumentieren wieviele Dienststunden ehrenamtliche aufgewendet werden; jetzt mal ganz abgesehen davon ob ein persönlicher finanzieller Nutzen damit einhergeht oder nicht.

Geschrieben von Christian FischerWenn etwas gefördert werden soll, dann nur über Zahlungen, die direkt an den zu fördernden geleistet werden. Dies ist besser planbar, steuerbar und kontrollierbar.
Und nein, das beißt sich auch nicht mit meiner Auffassung vom Ehrenamt.


Stimmt!


.....................................
Kameradschaftliche Grüße aus Reken/Coesfeld

Ralf Röhling

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