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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert; Steuerfreibeträge Ehrenamt | 3 Beiträge | ||
Autor | Ralf8 R.8, Reken/Coesfeld / NRW | 382536 | ||
Datum | 24.01.2007 08:08 MSG-Nr: [ 382536 ] | 4085 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Fischer Wenn eine Leistung honoriert werden soll, dann bitte durch eine direkte Zahlung und nicht über den Umweg der ESt. ... sehe ich grundsätzlich genauso, nur stellt sich mir die Frage warum die einen was bekommen, und die anderen nicht. Wenn man schon Engagement fördert, dann sollte man es möglichst gleichmäßig machen oder lassen. Geschrieben von Christian Fischer Und was machst Du als Ausbilder, der daheim im stillen Kämmerlein etwas vorbereitet? ... naja, wir haben die Möglichkeit diese Stunden mit dem Dienstort "zu Hause" als Dienstvorbereitung in unser Verwaltungssystem einzupflegen. Das gilt auch für die Öffentlichkeitsarbeiter die z.B. zuhause die Presseartikel schreiben, oder sich um eine Homepage kümmern. Ich hab's bislang noch nicht gemacht, aber Statistiken und Auswertungen zeigen das wir uns selbst in den A.... treten wenn wir unsere Dienststunden nicht ordentlich erfassen. Es ist hier schon wichtig zu dokumentieren wieviele Dienststunden ehrenamtliche aufgewendet werden; jetzt mal ganz abgesehen davon ob ein persönlicher finanzieller Nutzen damit einhergeht oder nicht. Geschrieben von Christian Fischer Wenn etwas gefördert werden soll, dann nur über Zahlungen, die direkt an den zu fördernden geleistet werden. Dies ist besser planbar, steuerbar und kontrollierbar. Stimmt! ..................................... Kameradschaftliche Grüße aus Reken/Coesfeld Ralf Röhling | ||||
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