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Hessisches Gesetz über den Brandschutz, die Allgemeine Hilfe und den Katastrophenschutz
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen382530
Datum24.01.2007 07:15      MSG-Nr: [ 382530 ]95053 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hallo,

    Geschrieben von Ulrich CimolinoGeschrieben von Holger Seelbach
    Zweckverband:
    Gemeinden können künftig die Sicherstellung des abwehrenden Brandschutzes und des technischen Hilfsdienstes auf einen Zweckverband übertragen. Damit wird auch die Möglichkeit geschaffen, überörtliche Feuerwehren zu bilden.

    Jetzt wirds interessant!


    ... genauso "interessant" wie 1998 in Hessen ? Seit dem steht das im HBKG als Verweis auf das Gesetz über kommunale Zusammenarbeit auch schon drin ... bisher ohne nennenswerte praktische Auswirkungen (was aber nicht heißt dass ich es für falsch erachte) ...

    Gruss
    Gerhard



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