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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorTim 8R., Hof / Bayern382493
Datum23.01.2007 21:42      MSG-Nr: [ 382493 ]95134 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Abend,

    Geschrieben von Holger Seelbach Freistellungsanspruch für volljährige Schüler und Studenten:
    Für volljährige Schüler und Studenten wird für die Teilnahme an Feuerwehreinsätzen ein Freistellungsanspruch geschaffen.


    Wie schaut das dann aus? Kriegt man vom Kommandanten ein Formular, dass man an die Schule weiterleiten muss, oder wie?

    Für Antworten wäre ich dankbar!

    Tim

    Alles meine Meinung!!!



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