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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorFlor8ian8 H.8, Münnerstadt / 382492
Datum23.01.2007 21:42      MSG-Nr: [ 382492 ]95098 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

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  • Naja er bezieht sich wohl darauf dass in Bayern (noch) fast jedes gemütliche Örtchen eine eigene Feuerwehr hat. Und wenn diese nur mit einem TSA ausgestattet ist. Aber die Einhaltung der 10min Frist wird dadurch schon realisierbarer in den meisten fällen. Ganz so schwarz würde ich dass nicht malen. Mich würde eher interessieren was muss in den 10min vor Ort sein. Langt wie eben genannt die TSA-Wehr oder muss bei einem Brand neben dem Löschfahrzeug auch die Drehleiter vor Ort sein? Dies wäre was mich besonders interessieren würde. Aber das wird keiner genau Regeln ;(

    MFG Flo



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