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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorJuli8en 8S., Crawinkel / Thüringen382487
Datum23.01.2007 21:23      MSG-Nr: [ 382487 ]94954 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

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  • N´abend


    Geschrieben von ---Holger Seelbach--- Altersgrenze für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst:
    Auf Antrag kann künftig die Ausübung des ehrenamtlichen Feuerwehrdienstes bis zur Vollendung des 63. Lebensjahres zugelassen werden.


    Das ist bei uns auch gerade auf 65 Jahre angehoben worden (ab 60 dann jährliche Gesundheitsüberprüfung). Finde auch, dass es schon lange überfällig war. Gerade auf dem Dorf braucht man Jeden. Wenn es einem noch gut geht und man sich noch fit fühlt, warum nicht? Schließlich ist man für die Ausübung des Jobs auch noch nicht zu alt.


    Geschrieben von ---Holger Seelbach--- Freistellung der besonderen Führungsdienstgrade:
    Ermöglicht wird künftig eine pauschale Freistellung der besonderen Führungsdienstgrade der Feuerwehren für regelmäßig anfallende Tätigkeiten.


    Kann mir das bitte mal jemand erläutern.


    Geschrieben von ---Holger Seelbach--- Freistellungsanspruch für volljährige Schüler und Studenten:
    Für volljährige Schüler und Studenten wird für die Teilnahme an Feuerwehreinsätzen ein Freistellungsanspruch geschaffen.


    Hat da jemand noch Infos dazu?


    Mfg



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    Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt