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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Juli8en 8S., Crawinkel / Thüringen | 382487 | ||
Datum | 23.01.2007 21:23 MSG-Nr: [ 382487 ] | 94954 x gelesen | ||
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N´abend Geschrieben von ---Holger Seelbach--- Altersgrenze für den ehrenamtlichen Feuerwehrdienst: Das ist bei uns auch gerade auf 65 Jahre angehoben worden (ab 60 dann jährliche Gesundheitsüberprüfung). Finde auch, dass es schon lange überfällig war. Gerade auf dem Dorf braucht man Jeden. Wenn es einem noch gut geht und man sich noch fit fühlt, warum nicht? Schließlich ist man für die Ausübung des Jobs auch noch nicht zu alt. Geschrieben von ---Holger Seelbach--- Freistellung der besonderen Führungsdienstgrade: Kann mir das bitte mal jemand erläutern. Geschrieben von ---Holger Seelbach--- Freistellungsanspruch für volljährige Schüler und Studenten: Hat da jemand noch Infos dazu? Mfg | ||||
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