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Deutscher Feuerwehrverband e.V.
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorChri8sti8an 8F., Wernau / Baden-Württemberg382485
Datum23.01.2007 21:11      MSG-Nr: [ 382485 ]95292 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Volker Leistewer im sozialen, gemeinnützigen Bereich pro Monat mindestens 20 Stunden tätig ist (explizit genannt ist z.B. Altenpflege) soll einen pauschalen Steuerfreibetrag bekommen.

    Nein. Es wird nicht esplizit genannt, sondern es ist die einzige Voraussetzung.
    Völlig egal was jemand anderes macht. Egal ob sonst wie gemeinnützig oder mildtätig. Solange es nicht die Pflege/ Betreuung ist, sind die Voraussetzungen schlicht nicht erfüllt.





    Geschrieben von Volker LeisteDer DFV Präsident hat hierzu eine Einbeziehung der FFen gefordert, Will aber unbedingt pro Monat mindestens 20 geleistete Dienststunden hierfür voraussetzen - das ist für die Masse aller FF-Angehörigen nicht zu schaffen. Deswegen bin ich sauer...

    20h? Kein Problem.
    Allerdings halte ich nicht viel davon, mit irgend welchen Freibeträge rumzuoperieren.
    Das hat i.d.R. nur unerwünschte Mitnahmeeffekte und Ärger (wer hat wann wieviel geleistet, welche Tätigkeiten zählen, wie wird der Nachweis geführt,...) zur Folge.


    Dieser Beitrag gibt ausschließlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder!

    Christian Fischer
    Wernau


    P. S.: Besucht uns doch mal auf unseren Internetseiten: www.feuerwehr-wernau.de

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