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Feuerwehr
Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren (AGBF), freiwilliger Zusammenschluss der Leiter der Berufsfeuerwehren Deutschlands
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaBayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert.123 Beiträge
AutorSven8 T.8, Monheim / NRW382473
Datum23.01.2007 20:25      MSG-Nr: [ 382473 ]95180 x gelesen
Infos:
  • 24.04.08 BayFwG (zuletzt geändert am 14.02.2008) - Sonderdruck
  • 06.03.08 Bayerisches Feuerwehrgesetz (BayFwG) vom 23. Dezember 1981 (GVBl S. 526) - mit Änderung vom 14.02.2008
  • 26.09.07 Gesetzentwurf passiert Kabinett (alb Seite 6)
  • 06.02.07 Kurzinformation zum Sachstand der Novellierung
  • 26.01.07 Gesetzentwurf zur Änderung des Bayerischen Feuerwehrgesetzes - Stand 23.01.2007
  • 25.01.07 SächsBRKG

    alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Hi!

    Geschrieben von Peter SchmidIst Wischi-Waschi, wenn man bedenkt, dass viele Gemeinden über keine FW mit ATS verfügen. Allein meine Wehr deckt 4 Gemeinden mit Atemschutz ab. Was nutzt mir so eine Wehr in der 10-Min-Frist, wenn sie mangels Ausrüstung nicht tätig werden kann.

    Vor allen Dingen ist das eine Fehlinterpretation der AGBF Vorgabe, die sich auf Hilfsfristen in Städten bezog. Wenn die 10 Minuten im Gesetz stehen, will ich sehen, welche Feuerwehr das auf dem Land sicherstellen will. Die Häuser dort stehen auch an einer Straße.

    Gruß
    Sven



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