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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 382473 | ||
Datum | 23.01.2007 20:25 MSG-Nr: [ 382473 ] | 95180 x gelesen | ||
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Hi! Geschrieben von Peter Schmid Ist Wischi-Waschi, wenn man bedenkt, dass viele Gemeinden über keine FW mit ATS verfügen. Allein meine Wehr deckt 4 Gemeinden mit Atemschutz ab. Was nutzt mir so eine Wehr in der 10-Min-Frist, wenn sie mangels Ausrüstung nicht tätig werden kann. Vor allen Dingen ist das eine Fehlinterpretation der AGBF Vorgabe, die sich auf Hilfsfristen in Städten bezog. Wenn die 10 Minuten im Gesetz stehen, will ich sehen, welche Feuerwehr das auf dem Land sicherstellen will. Die Häuser dort stehen auch an einer Straße. Gruß Sven | ||||
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