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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 382470 | |||
Datum | 23.01.2007 19:47 MSG-Nr: [ 382470 ] | 95196 x gelesen | |||
Infos: | alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen | ||||
(...)pro Monat mindestens 20 geleistete Dienststunden hierfür voraussetzen - das ist für die Masse aller FF-Angehörigen nicht zu schaffen. Stimmt, könnte mancherorts schwierig werden. Da wäre wohl eine Absenkung auf 10-12 Stunden notwendig umd auch die Fw einzubeziehen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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