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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Bayrisches Feuerwehrgesetz wir geändert. | 123 Beiträge | ||
Autor | Volk8er 8L., Erlangen / Bayern | 382467 | ||
Datum | 23.01.2007 19:24 MSG-Nr: [ 382467 ] | 95235 x gelesen | ||
Infos: | alle 7 Einträge im Threadcontainer anzeigen | |||
wer im sozialen, gemeinnützigen Bereich pro Monat mindestens 20 Stunden tätig ist (explizit genannt ist z.B. Altenpflege) soll einen pauschalen Steuerfreibetrag bekommen. Feuerwehrdienst wird im Gesetztesentwurf zur Förderung des Ehrenamtes bisher nicht erwähnt. Der DFV Präsident hat hierzu eine Einbeziehung der FFen gefordert, Will aber unbedingt pro Monat mindestens 20 geleistete Dienststunden hierfür voraussetzen - das ist für die Masse aller FF-Angehörigen nicht zu schaffen. Deswegen bin ich sauer... | ||||
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