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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorCars8ten8 M.8, Moritzburg / Sachsen382419
Datum23.01.2007 16:47      MSG-Nr: [ 382419 ]44956 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

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  • da bin ich ja froh, dass unser Straßenbauamt mit einer Firma einen Rahmenvertrag abgeschlossen hat, der die Beseitigung von Öl Spuren auf Bundes- Staats und Kreisstraßen regelt. Einfach anrufen und irgend wann kommt jemand. Wobei ich noch nicht feststellen konnte wie lange die brauchen, hatten lange keine Ölspur mehr. Die Regelung auf Gemeindestraße ist allerdings noch in Diskussion.



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