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Feuerwehr
RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaÖlspur + Feuerwehr = Strafanzeige :-()93 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen382343
Datum23.01.2007 11:01      MSG-Nr: [ 382343 ]44861 x gelesen
Infos:
  • 20.02.07 Oberverwaltungsgericht Münster: Ölspurbeseitung durch die Feuerwehr ist Hilfeleistung im Unglücksfall
  • 20.02.07 "Feuerwehrleute sind keine Straßenkehrer" - aus Stuttgarter Zeitung vom 31.01.2007
  • 22.01.07 Stellungnahme des Innenministeriums BaWü zur Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 22.01.07 Antwort der Landesregierung von Baden-Württemberg
  • 06.12.06 Anfrage im Landtag von BaWü: "Beseitigung von Ölspuren"
  • 13.11.06 Schreiben zu Strafanzeige(n) im Zusammenhang eines Feuerwehreinsatzes wg. Ölspur

    alle 6 Einträge im Threadcontainer anzeigen

  • Geschrieben von Max BachtelerDas jedoch so lange wie möglich hinauszuzögern ist natürlich für die Straßenmeisterei günstiger, denn die FW bzw. die Gemeinde schreibt ja keine Rechnung an den Baulastträger.

    Oh, doch.



    Mit kameradschaftlichen Grüßen
    Stefan


    Feuerwehr Alpen
    Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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