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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Kosten pro gefahrenem Kilometer | 12 Beiträge | ||
| Autor | Sven8 T.8, Monheim / NRW | 382134 | ||
| Datum | 22.01.2007 10:38 MSG-Nr: [ 382134 ] | 6272 x gelesen | ||
Hi! Die Gemeinden müssen das berechnen. Nach dem OVG Münster Urteile vom 13.10.1994 ? 9 A 780 & 781/93 ?
1. Es ist nicht zu beanstanden, wenn bei der Berechnung eines Stundensatzes die konkreten Einsatzkosten dadurch ermittelt werden, daß diese (z.B.: Treibstoffkosten, Kosten für Reparaturen) ins Verhältnis zur Anzahl der Einsätze des Einsatzmittels gesetzt werden (Gesamtkosten: Anzahl der Einsätze = Stundensatz). und weiter Bei der Berechnung der ansatzfähigen Vorhaltekosten dürfte nur eine Abschreibung nach dem Anschaffungswert unter Berücksichtigung der tatsächlichen Aufwendungen des Trägers des Feuerschutzes und ein Ansatz für Zinsen nur bezüglich des tatsächlich aufgenommenen Fremdkapitals zulässig sein Gruß Sven | ||||
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