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| Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
| Thema | Unterschied LF -HLF | 32 Beiträge | ||
| Autor | Davi8d J8., Kaiserstuhl / Schweiz (Kt. Aargau) | 382129 | ||
| Datum | 22.01.2007 10:12 MSG-Nr: [ 382129 ] | 13061 x gelesen | ||
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Geschrieben von Daniel Bildhauer Ich glaub dann versteht ihr unter "kleinere Gemeinden" was anderes als wir - also so 500-200 Einwohner, die haben bie euch auch keinen 18 Tonner da rumstehen oder? Tja äh, wir haben 800 Ew und ein TLF(28/28) auf MB 1530 AF.(IMO Fehlbeschaffung) In der Regel sind im Kt. Aargau zwei Fzg Klassen vorgesehen(Erstangreiffer) - KTLF (28/14) 8-10t - TLF (28/24) 12-18t Geschrieben von Daniel Bildhauer Nebenbei, was macht ihr mit den 15-18t eigentlich wenns mal irgendwo hingeht wo keine feste Straße hinführt, Waldbrand, oder Gehöft außerhalb oder sonstwas in der Richtung? Oder gibts in der Schweiz da Sonderfahrzeuge für sowas und die "dicken Brummer" bleiben im Stall? In den Alpen werden sehr oft geländegängige Fzg vorgehalten. Bei uns im Mittelland wird eh jeder Wald von tausenden (oft mit festem Belag) Strässchen durchzogen. Ausserdem sind Waldbrände hier (zumindest bis jetzt) eher eine Seltenheit(viel Mischwaldbestände) Gehöfte haben in aller Regel mindestens eine befestige Zufahrtsstrasse. Gruss aus der Schweiz - ohne Vorbaupumpen - dafür mit viel Wasser auf den Fzg. | ||||
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