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| Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | |||
| Thema | Reservisten-Arbeitsgemeinschaft(RAG) (war: Kritik an der Kyrill-...) | 23 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 382009 | |||
| Datum | 21.01.2007 16:40 MSG-Nr: [ 382009 ] | 7859 x gelesen | |||
Ich würde sogar soweit gehen und sagen: Da hat jemand ohne viel Nachzudenken und ohne viel Ahnung die Teilnehmer gesundheitlich gefährdet. Wobei ich da weniger die Tatsache des Vorhandensein des Rauchs, sondern dessen Konzentration und/oder die Expositionszeit der Teilnehmer eher als Problem sehen würde. Wobei es da schwer ist als Unbeteiligter Aussagen zu treffen. Selbst bei einer gut geplanten Übung kann was danebengehen. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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