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| Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | |||
| Thema | Reservisten-Arbeitsgemeinschaft(RAG) (war: Kritik an der Kyrill-...) | 23 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 382003 | |||
| Datum | 21.01.2007 16:23 MSG-Nr: [ 382003 ] | 7836 x gelesen | |||
Ja, weil das mMn das gleiche ist. Natürlich ist der Bereich Selbstschutz etwas weiter gefasst, umfasst aber den Bereich Brandbekämpfung. Zwar umfaßt der Selbtschutz auch den Bereich Brandschutz/Brandbekämfpfung, dennoch ist dieser auf einem ganz anderen Niveau angesiedelt als der von Feuerwehreangehörigen durch ihre Erlebniswelt betrachtete Brandschutzbereich. Und selbst innerhalb dieses tieferen Niveaus sind die Unterschiede gewaltig: Von Blumenspritze bis TSA - da kann alles drunterfallen. Wobei beim Letzteren nach und nach schon der Übergang zu professionellem (=Handeln von dafür eigens ausgebildetetn Kräften) stattfindet, da anders der Umgang mit den Gerätschaften und deren taktische Möglichkeiten nicht zu gewähleisten ist. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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