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| Rubrik | Katastrophenschutz | zurück | |||
| Thema | Kritik an der Kyrill-Einsatzplanung | 114 Beiträge | |||
| Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 381654 | |||
| Datum | 19.01.2007 14:47 MSG-Nr: [ 381654 ] | 81652 x gelesen | |||
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Was passiert, wenn Gemeinde B Einheiten von A braucht, die auch örtlich zugesagt bekommt, die überregionale Struktur von A aber das ganz anders sieht und die Einheiten umdirigiert? Dann muß man sich fragen, warum sie das für nötig erachtet. Wird nicht selten einen Grund haben, manchmal sogar einen guten... Ich könnte mir diesbzeüglich folgendes vorstellen: 1. Zentrale Meldung aller Kapazitäten (ggf. mit Nutzungseinschränkung: z.B. nur für Kreisebene, nur Bezirksebene, ..., Reserviert für Anforderungen durch XX, lokale Direktvergabe vorgesehen,...) und deren derzeitiger Status (Einsatzbereit, mit Auftrag ausgestattet, nicht Einsatzbereit,...) 2. Anforderung von Unterstützung an Zentrale Stelle 3. Disposition der verfügbaren freien Kapazitäten auf die anfordernden Stellen. Eine andere Möglichkeit wäre: 1. Meldung aller Kapazitäten (ggf. mit Nutzungseinschränkung: z.B. nur für Kreisebene, nur Bezirksebene, ..., Reserviert für Anforderungen durch XX, lokale Direktvergabe vorgesehen,...) und deren derzeitiger Status (Einsatzbereit, mit Auftrag ausgestattet, nicht Einsatzbereit,...) an gemeinsame lokale Stelle. 2. Weiterleitung der vorhandenen Informationen an jeweils nächsthöhere Stelle (Kreis, Bezirk, Land, Bund). Wobei jede Stelle ggf. Bedarf an den von ihnen weitergemeldeten Einheiten anmelden kann (sofern sie nicht durch Eigeneinschränkung oder Einschränkung einer untergeordneten Stelle nicht disponierbar sind) und diese dann für die Disposition der nächsthöheren nicht mehr zur Verfügung stehen. Kurz gefaßt: Sowohl Verfügbarkeit als auch Bedarf werden von unten nach oben gemeldet. Jeder nimmt sich auf seiner Ebene das was er Braucht (akut bzw. in Vorhaltung) und gibt alle anderen Kapazitäten nach oben weiter. MkG Marc
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