alter Server
News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Straßenverkehrsordnung
1. Feuerwehrangehöriger (geschlechtsneutral)
2. Facharzt
3. Fachausbilder (JUH)
4. Feuerwehranwärter (Bayern)
Innenangriff
Gerätehaus (eigentlich "Feuerwehrhaus")
RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHöchstgeschwindigket FW-Fzg - woher?26 Beiträge
AutorThor8ben8 G.8, Leese bzw. Osnabrück / Niedersachsen381512
Datum18.01.2007 18:26      MSG-Nr: [ 381512 ]7553 x gelesen

Moin,
Geschrieben von Christian RiekeDu kennst den Unterschied zwischen Sonderrechten und Wegerechten?

An WEGErechte im PKW glaubt doch hoffentlich keiner ernsthaft?!?
Ich denk mal, Christoph meint bei Sonderrechten solch unglücklichen Aussagen wie diese aus der TM1-Ausbildung Niedersachsen:

1.3.10 Im Einsatz bei der Anfahrt zum Feuerwehrgerätehaus
mit Kraftfahrzeugen
( ) ist die Schnelligkeit oberstes Gebot.
(x) ist im Interesse der Sicherheit immer besonders vorsichtig
zu fahren.
(x) ist auf die Inanspruchnahme von Sonderrechten zu verzichten,
da andere Verkehrsteilnehmer diese nicht erkennen können.
(x) gilt der Grundsatz: Sicherheit vor Schnelligkeit.

Sorry, da steht in der StVO nunmal etwas anderes. Und die Stellungsnahme vom Bundesverkehrsministerium auf anfahrtunfaelle.de ist auch soweit eindeutig. Kann mir wer den Sinn hinter dieser Prüfungsfrage erläutern? Das ist doch auf dem gleichen, platten Niveau wie pauschale "Ohne [Ausrüstungsgegenstand] bist du nicht versichert"-Aussagen. Wo ist das Problem, ein um-die-Verkehrsinsel-Wende-Verbot zu missachten, wenn weit und breit kein anderes Auto in der nähe ist? Was spricht dagegen, einen die Fahrspur blockierenden Linksabbieger wie 70% aller zivilien Autofahrer auch rechts auf der Busspur zu umfahren? Ist das wirklich soo gemeint, wie es geschrieben steht? Oder will man nur das Rasen und Ampeln missachten verhindern? Reicht es da nicht, die Rechtslage korrekt zu erklären und drauf hinzuweisen, dass bei Inanspruchname von Sonderrechten niemand gefährdet werden darf? Einerseits sollen die FA in äußerst lebensfeindlicher Umgebung in den IA gehen, aber andererseits meint man, ihnen das Denken abnehmen zu müssen, wenn es um Sonderrechte geht? Wer nicht zwischen einer erhöhten Gefährdung durch zu schnelles Fahren und dem Parken auf der falschen Straßenseite vor'm GH unterscheiden kann, sollte seinen Führerschein besser gleich abgeben...

schöne Grüße,
Thorben


...und mal etwas Werbung für www.ABC-Zug.com

Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

2.074


Höchstgeschwindigket FW-Fzg - woher? - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt