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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHöchstgeschwindigket FW-Fzg - woher?26 Beiträge
AutorChri8sto8ph 8M., Drakenburg / Niedersachsen381395
Datum18.01.2007 00:21      MSG-Nr: [ 381395 ]7544 x gelesen

naja ist genauso wie die angeblich nicht vorhandenen Sonderrechte bei der Anfahrt zum GH.
Wo steht, dass die Sonderrechte Fahrzeugbezogen sind und wo steht, dass §1 StgB trotz Sonderrechte gilt, konnte mir bisher auch keiner zeigen.
Wobei das Thema jedoch nicht ganz so eindeutig ist... (oder?)



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