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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaHöchstgeschwindigket FW-Fzg - woher?26 Beiträge
AutorGerh8ard8 B.8, Pfungstadt / Hessen381247
Datum17.01.2007 12:56      MSG-Nr: [ 381247 ]7487 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Lüder PottHm, in Hessen ist für bezuschußte Großfahrzeuge immer 96 km/h vorgegeben. Schaun
mer mal ob sich einer aus dem Mysterium des Innern dazu meldet...


... sehr "mysteriös" ;-) : ich glaube mich zu erinnern, dass z.B. in der alten LF 16/12 Norm etwas von "begrenzt auf 100 km/h" stand (wer sollte denn auf so "krumme" Zahlen wie 96 km/h kommen).

Und siehe da: ELW 2 (landeseigen), LF 16/12, LF 10/6 (landesbeschafft) u.a. laufen auch genau 100 km/h gemäß Tacho (zum großen Verdruss einiger war selbst eine Bauserie GW-StrSpTr (3,5t Sprinter) auf 100 km/h begrenzt).


Gruss
Gerhard



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