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Rubrik | Fahrzeugtechnik | zurück | ||
Thema | Höchstgeschwindigket FW-Fzg - woher? | 26 Beiträge | ||
Autor | Ulri8ch 8C., Düsseldorf / NRW | 381228 | ||
Datum | 17.01.2007 10:42 MSG-Nr: [ 381228 ] | 7553 x gelesen | ||
Geschrieben von Michael Schmidt in den meisten Ausschreibungen sieht man eine Geschwindigkeitsbegrenzung der Fahrzeuge auf 100km/h (was ja mindestens Sinn macht, 90 würde ja eigentlich auch reichen) Naja, 90 km/h fahren auch annähernd die meisten zivilen LKW.... Keine Angaben in der Leistungsbeschreibung zu machen ist nicht schlau, weil man dann ggf. schnelle Achsen bekommt, die zwar höhere Endgeschw. ermöglichen würden (die ich für den Normalfahrer bzw. die normalen Fahrgestelle für mehr als gefährlich halte), aber gleichzeitig bei Steigungen dann Probleme machen (wobei heute da die Devise ist: mehr PS...). Geschrieben von Michael Schmidt Wie weit ist das nun tatsächlich schoin Vorschrift? Oder steht das in einer Norm? TSF und TSF-W nach DIN 14530 T 16 bzw. 17 derzeit 120 km/h, im Entwurf für das neue TSF-W steht max. 100 km/h. Sonst bei den LKW-Fahrgestellen m.W. keine Forderung. ----- mit privaten und kommunikativen Grüßen Cimolino | ||||
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