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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaReflektierende Schrift auf der Fronthaube2 Beiträge
AutorUlri8ch 8C., Düsseldorf / NRW381223
Datum17.01.2007 09:52      MSG-Nr: [ 381223 ]3415 x gelesen

Geschrieben von Thorsten HeitmannGibt es eine Vorschrift in der der Schriftzug ?FEUERWEHR? auf der Fronthaube nicht reflektieren darf?
Ein Fahrzeugbauer hat uns erzählt, die Schrift dürfte nicht reflektierend ausgeführt werden.


Typisch deutsche Diskussion.

ECE 104 beschreibt in Anhang 9 die seitlichen und heckseitigen Kontur- und Werbebeschriftungen. Da ist das für normale "User" nicht zulässig.
Wir reden aber von EINSATZfahrzeugen, wir verwenden für Normal"user" unzulässige
- Sondersignalanlagen
- Farben (Leuchtfarbe!)
- Beleuchtungsschriften ("Feuerwehr", "Rettungsdienst" usw.) im Lichtbalken
und eben auch Beschriftungen. (Normaluser dürfen auch nicht überall "parken" oder gegen Einbahnstraßen fahren, wir anlassbezogen schon... http://www.verkehrsportal.de/stvo/stvo_12.php

Machen übrigens nicht nur mit Schrift auch andere:
Straßenmeisterei-Fzg

Interessant immer wieder auch die Frage nach den zulässigen Farben der Umrißbeklebung.
ECE 104 gibt Farben und Folien vor => für den Normaluser!
Spätestens mit dem Eintrag als SoKFZ Feuerwehr brauchen z.B. Leuchtfarbe, SoSiAnlage nicht mehr eingetragen werden, wieso sollte das nicht auch für die Folie gelten?
Die Polizei verwendet übrigens auch ganz offensichtlich Folien, die NICHT der ECE 104 entsprechen, vgl. http://www.wagner-projekte.de/GESAMTKATALOG_2006-2007-2.pdf letzte Seite, links oben.


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mit privaten und kommunikativen Grüßen


Cimolino

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