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RubrikAusbildung zurück
ThemaMindestfahrpraxis; war: Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge21 Beiträge
AutorStef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen380902
Datum15.01.2007 18:45      MSG-Nr: [ 380902 ]7089 x gelesen

Geschrieben von Katja MidunskyNach einer gewissen Zeit und Fahrleistung ( ca. 100 km auch wenn man das nicht als starre Grenze betrachten kann) und wenn der LG-Führer der Meinung ist, dass es in Ordnung ist, kommt dann nochmal der FW-Fahrlehrer und macht eine sog. Alarmfahrerabnahme. Danach ist man dann bei uns berechtigt, die Fahrzeuge entsprechend mit Sonderrechten usw. zu führen.

Wie unterscheidet die sich von der ersten?



Mit kameradschaftlichen Grüßen
Stefan


Feuerwehr Alpen
Auch wenn es eigentlich klar sein sollte: meine hier geschriebenen Beiträge sind nur für die Veröffentlichung in diesen Forum gedacht und sie stellen auch nur meine persönliche Meinung dar.

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