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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Mindestfahrpraxis; war: Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge | 21 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 380867 | ||
Datum | 15.01.2007 16:03 MSG-Nr: [ 380867 ] | 7263 x gelesen | ||
Geschrieben von Christian Düsing Wie handhabt ihr das mit FA (SB) die auf Kosten des Feuerwehrträgers den C-Führerschein machen durften? Wartet ihr da zwei Jahre, in denen die allermeisten keinen LKW privat bewegen? Ich bin zwar jetzt seit drei Jahren aus beruflichen gründen AD, aber bis dato zumindest war es so, dass es sich bei den zwei Jahren um die grundsätzliche Probezeit handelte, die ein Fahranfänger bekommt. LKW führerscheine wurden zumindest zu meiner Zeit nicht gesponsert, da ausreichend vorhanden waren, wie es sich inzwischen verhält weis ich nicht. Früher gab es eben diese Probleme nicht, da der 2er erst mit 21 gemacht werden konnte. Also war die Laufbahn in etwa so, nach zwei jahren MTW, dann ggf. wenn Maschi. Ausb. LF8 und darauf folgend dann, wenn der 2er da war, LF, TLF und RW. in der Zeit von 1990 - 2004 wurden bei uns nur zwei Führerscheine gesponsert und das war Anfang der 90er. Seit 2004/2005 weis ich es nicht, glaube aber weniger. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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