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RubrikAusbildung zurück
ThemaMindestfahrpraxis; war: Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge21 Beiträge
AutorChri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz380863
Datum15.01.2007 15:44      MSG-Nr: [ 380863 ]7324 x gelesen

Hallo,

Geschrieben von Michael HilbertAuf alle Fälle muss bei uns ein potenzieller Fahrer min. zwei Jahre den Führerschein haben, dann reicht es zunächst für das MTW, die anderen Fahrzeuge kommen erst mit der Maschi. Ausbildung (eventuell auch paralell) hinzu.

Wie handhabt ihr das mit FA (SB) die auf Kosten des Feuerwehrträgers den C-Führerschein machen durften? Wartet ihr da zwei Jahre, in denen die allermeisten keinen LKW privat bewegen?
Oder dürfen die direkt nach ihrem Führerschein auch FW-Fahrzeuge fahren?

Viele Grüße
Christian



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Mindestfahrpraxis; war: Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt