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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Mindestfahrpraxis; war: Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge | 21 Beiträge | ||
Autor | Lüde8r P8., Kelkheim / Hessen | 380796 | ||
Datum | 15.01.2007 11:46 MSG-Nr: [ 380796 ] | 7153 x gelesen | ||
So, jetzt noch was zum Inhalt: Bei uns gilt: Mindestens 1 Jahr Klasse B, damit Einweisung auf MTW erfolgen kann. Danach folgen folgt danach Pritsche und LF 8/6, dann mehr oder weniger beliebig LF 16 Ts, RW1 und LF 16/12. DLk nur wer ausreichend mit den anderen umgehen kann. Jährlich muß jeder alle Fahrzeuge ( für die er den passenden Fs hat) mindestens 1 mal fahren. Dazu gibt es festgesetztze Fahrerschulungen. Ansonsten ist es zwischendurch immer möglich mit einen erfahrenen Ma zusammen eine Runde zu fahren. Bei den Fahrerschulung soll noch auf die Besonderheiten des Aufbaus eingegangen werden. Pumpenschulung wird im Rahmen der normalen Übungsabend am Bach/Fluß gemacht. Die festgestzten Fahrerschulungen fressen aber mächtig Zeit und Termine, so daß das vom Aufwand grenzwertig ist. Gruß LP | ||||
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