News Newsletter Einsätze Feuerwehr-Markt Fahrzeug-Markt Fahrzeuge Industrie-News BOS-Firmen TV-Tipps Job-Börse

banner

Mannschaftstransportwagen
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
Löschgruppenfahrzeug
RubrikAusbildung zurück
ThemaMindestfahrpraxis; war: Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge21 Beiträge
AutorLüde8r P8., Kelkheim / Hessen380796
Datum15.01.2007 11:46      MSG-Nr: [ 380796 ]7153 x gelesen

So, jetzt noch was zum Inhalt:

Bei uns gilt:
Mindestens 1 Jahr Klasse B, damit Einweisung auf MTW erfolgen kann.
Danach folgen folgt danach Pritsche und LF 8/6, dann mehr oder weniger beliebig LF 16 Ts, RW1 und LF 16/12.
DLk nur wer ausreichend mit den anderen umgehen kann.

Jährlich muß jeder alle Fahrzeuge ( für die er den passenden Fs hat) mindestens 1 mal fahren. Dazu gibt es festgesetztze Fahrerschulungen. Ansonsten ist es zwischendurch immer möglich mit einen erfahrenen Ma zusammen eine Runde zu fahren.

Bei den Fahrerschulung soll noch auf die Besonderheiten des Aufbaus eingegangen werden. Pumpenschulung wird im Rahmen der normalen Übungsabend am Bach/Fluß gemacht.
Die festgestzten Fahrerschulungen fressen aber mächtig Zeit und Termine, so daß das vom Aufwand grenzwertig ist.

Gruß LP



Beitrag inhaltlich zustimmen / ablehnen

<< [Master]antworten 
flache AnsichtBeitrag merkenalle Beiträge als gelesen markieren
Beitrag weiterempfehlen

 ..

0.125


Mindestfahrpraxis; war: Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge - Feuerwehr-Forum / © 1996-2017, www.FEUERWEHR.de - Dipl.-Ing. (FH) Jürgen Mayer, Weinstadt