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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Mindestfahrpraxis; war: Fahrberechtigung für Einsatzfahrzeuge | 21 Beiträge | ||
Autor | Mich8ael8 H.8, Altlußheim/z.Zt.Bahlingen / Baden Württemberg | 380795 | ||
Datum | 15.01.2007 11:39 MSG-Nr: [ 380795 ] | 7294 x gelesen | ||
Guten morgen zusammen, Geschrieben von Sascha Tröger Wie hoch die Anzahl der Kilometer, die im Monat/ Quartal/ Jahr gefahren werden müssen? Ich bin mir nicht ganz sicher, aber es gibt eine Regelung dafür. Danach muss der Fahrer eines Feuerwehrfahrzeuges mindestens (??) 50 KM an Übungsfahrten pro Jahr leisten. Hierzu zählen keine Einsatzfahrten und die Standardübung. Meine Maschi. und Gerätewart Ausbildung (in Ba.Wü.) ist aber auch schon ein paar Jahre her und an meine Unterlagen komme ich jetzt auch nicht kurzfristig, aber ich meine da stand das in einer dieser Ausbildungsunterlagen drinne. Könnte auch sein das es nur eine Empfehlung war, meine aber nicht. Vielleicht kann ja mal einer nachschauen :-) Auf alle Fälle muss bei uns ein potenzieller Fahrer min. zwei Jahre den Führerschein haben, dann reicht es zunächst für das MTW, die anderen Fahrzeuge kommen erst mit der Maschi. Ausbildung (eventuell auch paralell) hinzu. Es wird (neben der Kontrolle der Fahrerlaubnis) eine ca. 30 Min Einweisungsfahrt mit dem Ltd. Gerätewart gemacht. Außerdem dann noch die Technik (Pumpe, Winde, Generator, Lima, ...usw.) des Fahrzeugs erklärt, bzw. geübt. Mit Grüßen Michael Alles meine private und persönliche Meinung Wer blind ist für seine Fehler, stellt sich auch taub für gute Ratschläge. Hans-Jürgen Quadbeck-Seeger, deutscher Chemiker Ein guten Rat gebe ich immer weiter. Es ist das einzige was man damit machen kann. Oscar Wilde, irischer Dichter | ||||
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