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Rubrik | Ausbildung | zurück | ||
Thema | Vorgehensweise bei steckengebliebendem Aufzug | 13 Beiträge | ||
Autor | Seba8sti8an 8W., Linden / Hessen | 380499 | ||
Datum | 13.01.2007 18:56 MSG-Nr: [ 380499 ] | 6706 x gelesen | ||
Moin Geschrieben von Rene Bonn Also mein Kenntnisstand ist das bei zugelassener Personenzahl ( bzw. Gewicht ) das Gegengeweicht noch mehr wiegt als die volle KabineIn der von Jan verlinkten Ausbildungsunterlage steht, dass das Gegengewicht immer das Eigengewicht der Kabine plus der halbe Nutzlast ausgleicht, so dass der Antrieb - egal welcher Beladungszustand - maximal die halbe Nutzlast zu bewegen hat. Find ich auch irgendwie einsichtig. Gruß Sebastian -- Es gehört oft mehr Mut dazu, seine Meinung zu ändern, als ihr treu zu bleiben (Friedrich Hebel) Wer bei anderen schlecht über mich reden möchte, der kann sich gern bei mir noch ein paar Anregungen holen ;o) | ||||
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