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Straßenverkehrsordnung
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RubrikFeuerwehrtechnik zurück
ThemaLeitkegel12 Beiträge
AutorAlex8and8er 8S., / 380349
Datum12.01.2007 21:01      MSG-Nr: [ 380349 ]7683 x gelesen

In den RSA (Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen) wird beschrieben, welche Leitkegel wo verwendet werden dürfen.
Für BAB und Landstrassen sind dort Leitkegel 750mm nach TL-BaSt vorgeschrieben.
In den TL stehten die Mindestanforderungen, die an die LK gestellt werden, wie z.B. Reflexionsverhalten, Mindestgewicht.
Bis vor kurzem durften die Leitkegel auch nicht von jedem Aufgestellt werden, da sie in der StVO als Verkehrszeichen genannt werden. Ebenso haben sie eine lenkende Wirkung wenn sie schräg aufgestellt werden.
In der letzten Änderung der StVO wurde erst festgelegt, das die LK auch von anderen Beteiligten aufgestellt werden dürfen.

Ob diese Richtline (RSA) auch für Feuerwehren gilt, ist im umstritten. Ebenso ob sogenannte Faltleitkegel eingesetzt werden dürfen.

Zur Euren Sicherheit kann ich nur empfehlen, Leitkegel nach TL mit 750mm Höhe zu kaufen.

Gruss,

Alexander



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