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Thema | Rauchverbot im Feuerwehrhaus? | 40 Beiträge | ||
Autor | Will8em 8B., Breitenstein / BW | 380171 | ||
Datum | 12.01.2007 13:49 MSG-Nr: [ 380171 ] | 15416 x gelesen | ||
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Wie vorher angedeutet ist das wohl nur die halbe Wahrheit. Öffentliche Gebäuden sind: 1. Gebäude die für die Öffentlichkeit zugänglich sind. 2. Gebäude die als Arbeitsstätte für öffentliche Einrichtungen dienen. Und da gehören die Feuerwehrgerätehäuser dann wohl eindeutig dazu. Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden" | ||||
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