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RubrikSonstiges zurück
ThemaRauchverbot im Feuerwehrhaus?40 Beiträge
AutorWill8em 8B., Breitenstein / BW380171
Datum12.01.2007 13:49      MSG-Nr: [ 380171 ]15416 x gelesen
Infos:
  • 23.03.07 Kabinettsentwurf zum Rauchverbot in Bayern vom 23.03.2007

  • Wie vorher angedeutet ist das wohl nur die halbe Wahrheit. Öffentliche Gebäuden sind:
    1. Gebäude die für die Öffentlichkeit zugänglich sind.
    2. Gebäude die als Arbeitsstätte für öffentliche Einrichtungen dienen.
    Und da gehören die Feuerwehrgerätehäuser dann wohl eindeutig dazu.


    Herzliche Grüße aus dem "wilden Süden"

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