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Thema | Rauchverbot im Feuerwehrhaus? | 40 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 380170 | |||
Datum | 12.01.2007 13:48 MSG-Nr: [ 380170 ] | 15413 x gelesen | |||
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In meinen Augen ist ein öffentliches Gebäude dann öffentlich, wenn die Öffentlichkeit Zugang hat. Das gilt für die oben genannten Gebäude wohl eher nicht oder? "Öffentlich" sagt nichts darüber aus ob das Gebäude durch jedermann begehbar ist, sondern welchem Zweck es dient. Da besagte Gebäude (bzw. deren Einrichtung/Nutzer) der Öffentlichkeit dienen kann man schon von öffentlichen Gebäuden ausgehen. Würde der Begriff "öffentlich" bedauten, daß jeder Zugang hat, dann würde besagtes Rauchverbot auch für jede Art von Schank- oder Speisewirtschaft und jegliches andere Gebäude gelten wo jedermann Zutritt hat. Fazit: Kein Rauchen mehr im Feuerwehrhaus. MkG Marc
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