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RubrikSonstiges zurück
ThemaRauchverbot im Feuerwehrhaus?40 Beiträge
AutorMarc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen380170
Datum12.01.2007 13:48      MSG-Nr: [ 380170 ]15413 x gelesen
Infos:
  • 23.03.07 Kabinettsentwurf zum Rauchverbot in Bayern vom 23.03.2007

  • In meinen Augen ist ein öffentliches Gebäude dann öffentlich, wenn die Öffentlichkeit Zugang hat. Das gilt für die oben genannten Gebäude wohl eher nicht oder?

    "Öffentlich" sagt nichts darüber aus ob das Gebäude durch jedermann begehbar ist, sondern welchem Zweck es dient. Da besagte Gebäude (bzw. deren Einrichtung/Nutzer) der Öffentlichkeit dienen kann man schon von öffentlichen Gebäuden ausgehen.

    Würde der Begriff "öffentlich" bedauten, daß jeder Zugang hat, dann würde besagtes Rauchverbot auch für jede Art von Schank- oder Speisewirtschaft und jegliches andere Gebäude gelten wo jedermann Zutritt hat.

    Fazit: Kein Rauchen mehr im Feuerwehrhaus.

    MkG
    Marc


    Brandschutzverein Hersfeld e.V.Aktuelle Infos: Empfehlung Helmkennzeichnung (PDF)
    Flyer: "Selbstschutz Grundkurs" (PDF)

    Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland
    (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt.
    (2) ...


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