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Thema | Rauchverbot im Feuerwehrhaus? | 40 Beiträge | ||
Autor | Thom8as 8E., Nettetal / NRW | 380132 | ||
Datum | 12.01.2007 11:53 MSG-Nr: [ 380132 ] | 15504 x gelesen | ||
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Hallo, Geschrieben von Andreas Leutwein Da der Träger des Feuerwehrgebäudes mit allergrößter Wahrscheinlichkeit die Kommune(Stadt,Geneinde,Amt, Amtsfreie Stadt, usw.) ist, gehe ich davon aus, das Gebäude dieser Art auf jeden Fall öffentliche Gebäude sind, Ist ein Gebäude ein öffentliches Gebäude, weil es im Besitz der öffentlichen Hand ist oder weil jeder rein darf? Nach meinem Verständnis ist ein Feuerwehrhaus kein öffentliches Gebäude, da nicht jeder da rein darf. Gleiches gilt für Bauhöfe, Kasernen und ähnliches. Ein Rauchverbot kann man über Arbeitsstättenverordnung begründen, allerdings sollte es auf von den FA getragen werden. Gruß Thomas | ||||
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