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RubrikSonstiges zurück
ThemaRauchverbot im Feuerwehrhaus?40 Beiträge
AutorThom8as 8E., Nettetal / NRW380132
Datum12.01.2007 11:53      MSG-Nr: [ 380132 ]15504 x gelesen
Infos:
  • 23.03.07 Kabinettsentwurf zum Rauchverbot in Bayern vom 23.03.2007

  • Hallo,

    Geschrieben von Andreas LeutweinDa der Träger des Feuerwehrgebäudes mit allergrößter Wahrscheinlichkeit die Kommune(Stadt,Geneinde,Amt, Amtsfreie Stadt, usw.) ist, gehe ich davon aus, das Gebäude dieser Art auf jeden Fall öffentliche Gebäude sind,
    Also: Regelungen für öffentliche Gebäude greifen.


    Ist ein Gebäude ein öffentliches Gebäude, weil es im Besitz der öffentlichen Hand ist oder weil jeder rein darf?
    Nach meinem Verständnis ist ein Feuerwehrhaus kein öffentliches Gebäude, da nicht jeder da rein darf. Gleiches gilt für Bauhöfe, Kasernen und ähnliches.
    Ein Rauchverbot kann man über Arbeitsstättenverordnung begründen, allerdings sollte es auf von den FA getragen werden.

    Gruß

    Thomas



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