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Thema | Rauchverbot im Feuerwehrhaus? | 40 Beiträge | ||
Autor | Marc8 W.8, Schönewalde / Brandenburg | 380119 | ||
Datum | 12.01.2007 10:47 MSG-Nr: [ 380119 ] | 15647 x gelesen | ||
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Hallo. Da der Träger des Feuerwehrgebäudes mit allergrößter Wahrscheinlichkeit die Kommune(Stadt,Geneinde,Amt, Amtsfreie Stadt, usw.) ist, gehe ich davon aus, das Gebäude dieser Art auf jeden Fall öffentliche Gebäude sind, Also: Regelungen für öffentliche Gebäude greifen. Falls der Träger schon vor offiziellen Regelungen ein Rauchverbot für z.B seine Feuerwehrhäuser erläßt, sind diese natürlich auch verbindlich. Wenn man bei jemandem anderen zu Besuch ist und dieser nicht wünscht, das in seinen Räumlichkeiten geraucht wird, zündet man sich ja auch keine an.Geh ich jedenfalls von aus.Wenn doch , wird er das sicherlich nicht alzu oft machen... MFG Marc Wille | ||||
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