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| Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
| Thema | FEINSTAUB-FAHRVERBOTE | 18 Beiträge | ||
| Autor | Clau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen | 380048 | ||
| Datum | 11.01.2007 18:41 MSG-Nr: [ 380048 ] | 7255 x gelesen | ||
Geschrieben von Thomas Middeke Darf ich mit meinem plakettenfreien Privatfahrzeug zum Einsatz bzw. zum Übungsdienst die gesperrten Bereiche befahren? Also m.E. dürfte der Einsatzfall nicht so sehr das Problem sein, endlich kann der FA mit seinem Privatwagen mal die ihm de jure zustehenden Sonderrechte in Anspruch nehmen: Nämlich das Sonderrecht mit seiner Feinstaubschleuder in die Feinstaubschutzzone zu fahren - natürlich entsprechend den sonstigen Verkehrsvorschriften. Den Mitgliedern von SEG'en und EInsatzeinheiten ist er damit schon mal weit voraus... Gruß, Claus Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein) | ||||
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