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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaFEINSTAUB-FAHRVERBOTE18 Beiträge
AutorClau8s K8., Osnabrück / Wetzlar / Niedersachsen / Hessen380048
Datum11.01.2007 18:41      MSG-Nr: [ 380048 ]7255 x gelesen

Geschrieben von Thomas MiddekeDarf ich mit meinem plakettenfreien Privatfahrzeug zum Einsatz bzw. zum Übungsdienst die gesperrten Bereiche befahren?
Wird die Feuerwehr wegen Unerreichbarkeit dann für manch Kameraden Geschichte!?


Also m.E. dürfte der Einsatzfall nicht so sehr das Problem sein, endlich kann der FA mit seinem Privatwagen mal die ihm de jure zustehenden Sonderrechte in Anspruch nehmen: Nämlich das Sonderrecht mit seiner Feinstaubschleuder in die Feinstaubschutzzone zu fahren - natürlich entsprechend den sonstigen Verkehrsvorschriften. Den Mitgliedern von SEG'en und EInsatzeinheiten ist er damit schon mal weit voraus...


Gruß, Claus

Zwei Dinge sind unendlich, das Universum und die menschliche Dummheit, aber beim Universum bin ich mir nicht ganz sicher. (Einstein)

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