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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Blaulicht - Kolonnenfahrt - Einsatz -Privat-Pkw | 27 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8@n 8P., ein Badner in Leipzig / Sachsen physisch, Baden emotio | 380041 | ||
Datum | 11.01.2007 18:27 MSG-Nr: [ 380041 ] | 8268 x gelesen | ||
Tach, Post! Geschrieben von Lars Ballhause Hallo,es geht mir ja nicht darum dieses zu machen,sondern eigentlich nur um den Passus Kolonnenfahrt der ja in der STVO aufgeführt ist und dort das erste und letzte Fahrzeug als Warnblinklicht blau haben dürfte. Mich erstaunt, wo du das in der StVO gelesen haben willst. Die StVO kennt gar keine Kolonnenfahrt. Sie kennt den geschlossenen Verband (§ 27) und hier ist IMHO insb. § 27 (3) ("Geschlossen ist ein Verband, wenn er für andere Verkehrsteilnehmer als solcher deutlich erkennbar ist. Bei Kraftfahrzeugverbänden muß dazu jedes einzelne Fahrzeug als zum Verband gehörig gekennzeichnet sein."). D.h. jedes Fahrzeug des verbandes muß für andere Verkehrsteilnehmer deutlich rekennbar gekennzeichnet sein und das NICHT mit einer blauen Fackel am Dach, sondern üblicherweise mit Flaggen. Bin ja mal gespannt wer sich so ein Ding an den tiefergelegten Astra rantackern will. MkG, Christi@n ------------------------------------------------- Fumus ignem - This is my very own opinion... - Jeder zweite Deutsche ist der Meinung, dass die Erderwärmung zu mehr nackten Weibern führen wird. Kein Witz! | ||||
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