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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Ist pro Löschgruppe ein Gruppenführer erforderlich - welches Gesetz? | 44 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 379183 | |||
Datum | 07.01.2007 13:17 MSG-Nr: [ 379183 ] | 14814 x gelesen | |||
Geschrieben von Marc Dickey Wie ist es denn im Ausbildungsbereich geregelt - getrennt oder zusammen? Ähm... ich muß mich mal selbst verbessern: Gemeint war natürlich nicht der Ausbildungsbereich sondern der Fortbildungsbereich. Also streiche: Ausbildungsbereich setze: Fortbildungsbereich MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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