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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Durchführungsanweisungen LSP | 34 Beiträge | ||
| Autor | Dirk8 T.8, Bad Hersfeld / | 378486 | ||
| Datum | 04.01.2007 01:51 MSG-Nr: [ 378486 ] | 9280 x gelesen | ||
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Hallo zusammen Probleme gibt es nicht nur mit der Nullwertung bei der nicht Einhaltung der FwDV, viel schlimmer ist die Tatsache das sich die Durchführungsrichtlinie in sich widerspricht. Denn... Bei dem Löschangriff heißt es: " Sinn: Erlernen eines schulungsmäßigen Löschangriffes nach FwDV 3 unter Einhaltung der vorgegebenen Bedingungen ohne Annahme von besonderen Lagen und Ausfall von Kräften. Und weiter: Ohne Bereitstellung, offenes Gewässer, vier Saugschläuche...." OK. Das heißt also, gefordert ist ein Vorgehen nach den Grundsätzen der FwDV 3 ohne irgend etwas besonders anzunehmen und ohne Bereitstellung und mit Saugschläuchen. In der FwDV 3 heißt es aber unter Wasserentnahme über Saugschläuche aus offenem Gewässer: " Bei einem Löscheinsatz mit Wasserentnahme über Saugschläuche aus einem offenen Gewässer befiehlt der Einheitsführer in der Regel einen Einsatz mit Bereitstellung. Also wird ja doch eine besondere Lage, die von den Grundsätzen der FwDV 3 abweicht angenommen. Demnach braucht keine Gruppe beim Löschangriff auf Punkte hoffen! Entweder sie üben nach FwDV 3 ohne Abweichung von der Regel also mit Bereitstellung, = 0 Wertung oder sie üben ohne Bereitstellung so wie gefordert und weichen von der Regel der FwDV 3 ab, was ja eine besondere Lage ist = 0 Wertung. Was ein Irrsinn. mkg Dirk | ||||
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