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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Dienstgradvoraussetzungen für Feuerwehren Bayerns | 16 Beiträge | ||
Autor | Dani8el 8R., Peine / Niedersachsen | 378484 | ||
Datum | 04.01.2007 00:56 MSG-Nr: [ 378484 ] | 6552 x gelesen | ||
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Hallo, geschrieben von Stefan Pickelmann: aber mir wurde mal zum Thema Gruppenführer erklärt, dass man diese Bezeichnung nach der NS-Zeit abschaffen wollte und deshalb der Begriff "Löschmeister" an dessen Stelle rücken sollte. Hätte sich aber aufgrund der Tatsache, dass der Begriff "Gruppenführer" eben diese Funktion am treffendsten beschreibt, nicht durchgesetzt. Nette Story, aber leider völlig falsch. Verbindliche, an Qualifikation und Funktion gebundene Dienstgrade wurden erstmals mit dem preußischen "Gesetz über das Feuerlöschwesen" vom 15.12.1933 eingeführt (in Preußen). Zugführer bekamen den Dienstgrad "Brandmeister", Unterführer den Dienstgrad "Löschmeister". Den "Gruppenführer" (als Funktion, nicht Dienstgrad) gab es noch gar nicht, weil es die Gruppe noch nicht gab, diese wurde erst mit der PDV 23 (-> FwDV 4) am 01.01.1939 offiziell. Erklärt aber trotzdem, warum mit der Qualifikation / Funktion "Gruppenführer" in einigen Ländern bis heute der Dienstgrad "Löschmeister" verknüpft ist. Gruß Daniel | ||||
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