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| Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
| Thema | Durchführungsanweisungen LSP | 34 Beiträge | ||
| Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 378197 | ||
| Datum | 02.01.2007 22:38 MSG-Nr: [ 378197 ] | 9271 x gelesen | ||
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Guten Abend Geschrieben von Dirk Brokatzky Wo hast Du die her? z.B.: -> " Hier ". Mein Eindruck ist, dass seit der Einführung der FwdV 3 (gilt die eigentlich inzwischen Bundesweit?)ein heilloses durcheinander bei der Abnahme herrscht. m.W. giltet sie jetzt Bundesweit. In den Bestimmungen zur LSP wurde auch festgelegt, dass in Bundesländern, welche die FwDV 3 eingeführt haben der Löschangriff nach der FwDV 3, ansonsten noch nach der FwDV 4 durchzuführen ist. Für BaWü z.B. wird ab 2007 der Löschangriff nach der FwDV 3 durchgeführt. Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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