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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Durchführungsanweisungen LSP | 34 Beiträge | ||
Autor | Jörn8 M.8, Attendorn / NRW | 378170 | ||
Datum | 02.01.2007 20:54 MSG-Nr: [ 378170 ] | 9296 x gelesen | ||
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Hallo! Mir scheint so, dass dieser Satz den Schiedsrichtern viel Spielraum lässt, ob die Übung nach FwDV durchgeführt wurde oder nicht. Aber auch Verstöße gegen die UVV könnten ja zu Punktabzügen führen, so daß wieder eine Wertung im gesamten Spektrum von 0-4 Punkte möglich wäre. Aber ich finde es nicht angebracht eine Abweichung von der FwDV gleich als Nullwertung zu sehen, denn auch die FwDV lässt Spielraum zur Durchführung! MfG Jörn | ||||
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