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RubrikFahrzeugtechnik zurück
ThemaJehova ...90 Beiträge
AutorJako8b T8., Bischheim / Rheinland - Pfalz377708
Datum30.12.2006 19:40      MSG-Nr: [ 377708 ]26748 x gelesen

Hallo!

Bei § 34 StVZO Achslast und Gesamtgewichte ist nicht das Überladen an sich oder das bloße Inbewegungsetzen ordnungswidrig, sondern das Fahren des überladenen Fahrzeugs im öffentlichen Straßenverkehr (OLG Düsseldorf NZV 97 192; OLG Köln VRS 53450; BGHSt NJW 77 244).

Bei Überladung sind Grundsätzlich der Fahrer und der Fahrzeughalter verantwortlich. Ein Dritter, der weder Fahrer noch Halter ist, kann jedoch über § 14 OWiG ordnungswidrig handeln (Beteiligung), wenn er das Fahrzeug überlädt (OLG Stuttgart DAR 90 188), hier könnte man auch die Fahrzeugbauer mit ins Boot geholt werden, wenn man ihnen bei der Ausstattung und ausrüstung/Beladung des Fahrzeugs ein Nachlässigkeit nachweisen kann.

Wichtig für die Fahrerlaubnisklassen ist nur das "zulässige" Gesamtgewicht welches im Fahrzeugschein eingetragen ist.
Eine Überladung füht also nicht zu einem Fahren ohne Fahrerlaubnis.

Eine Ahndung erfolgt also nur für die Überladung selbst. Eine Überladung führt dann zum erlöschen der Betriebserlaubnis mit allen Konsequenzen.

Ist also ein Unfall zweifelsfrei auf ein Versagen der Technik auf Grund des überschreitens des zulässigen Gesamtgewichtes zurückzuführen, ist weiterhin bekannt, das Fahrer und Halter von dem "ordnungswidrigen" Zustand des Fahrzeuges wussten und dies billigend in Kauf genommen haben, wird das nicht nur mit einem erhobenen Zeigefinger abgehen.

Rein von der "sicheren Seite" aus gesehen muss sich jeder FA (SB) weigern ein Einsatzfahrzeug im öffentlichen Verkehrsraum zu bewegen das überladen ist.
Eine gewisse Überladung wird toleriert. In der Regel geht es mit einem Bußgeld (bis zu 225,--) und bei mehr als 30% Überladung mit drei Punkten in Flensburg aus (wenn kein Unfall!!).

So, das war das ganze mal so aus dem Stehgreif, bitte um Berichtigung wenn ich total daneben liege. Aber das müsste so alles hinkommen.

Genaueres werden Dir unsere Rechtexperten sagen können oder schau mal hier vorbei, fragen kostet nichts.

Gruß vom Donnersberg

Jakob


Alles meine ganz private Meinung!

"Wenn das Rhinozeros, das Schlimme dich kriegen will in seinem Grimme, dann steig auf einen Baum beizeiten, sonst hast du Unannehmlichkeiten..."

"Wer glaubt, Deutschland hätte einen wohl organisierten und funktionierenden Katastrophenschutz, der glaubt auch, das Christkind ist der Sohn vom Weihnachtsmann und dem Osterhasen"

Liebe stillen Mitleser, habt doch bitte so viel Arsch in der Hose und meldet Euch hier an damit wir offen diskutieren können. Lasst dieses absolut unwürdige hinter meiner Rücken gerede. Seit Ihr wirkich so feige?



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