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Rubrik | Jugendfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Feuerwehren ohne JF | 21 Beiträge | ||
Autor | Alex8 K.8, Nürnberg / Bayern genauer:Franken | 377645 | ||
Datum | 30.12.2006 15:13 MSG-Nr: [ 377645 ] | 7795 x gelesen | ||
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Hallo also wie die das organisatorisch regeln weis ich nicht - ist für mich auch schwer vorstellbar. Rechtlich und versicherungstechnisch ist das durch das Bayr. Feuerwehrgesetz Art. 7 gedeckt: "Jugendliche können vom vollendenten 12. bis zum vollendenten 18.Lebensjahr als Feuerwehranwärter Feuerwehrdienst leisten" und "..... Sie dürfen nur zu Ausbildungsveranstaltungen und erst ab vollendeten 16. Lebensjahr bei Einsätzen zu Hilfeleistungen außerhalb der unmittelbaren Gefahrenzone herangezogen werden." Ich wünsch Euch allen einen guten Rutsch (mit möglichst wenig Arbeit) in ein gesundes neues Jahr Alex | ||||
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