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RubrikRecht + Feuerwehr zurück
ThemaGeplante Reform des Steuer- und Gemeinnützigkeitsrechts4 Beiträge
AutorJürg8en 8M., Weinstadt / Baden-Württemberg377080
Datum26.12.2006 18:24      MSG-Nr: [ 377080 ]3950 x gelesen
Infos:
  • 23.12.06 Referentenentwurf für ein Gesetz zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (PDF 361 KB)
  • 23.12.06 10 Maßnahmen zur weiteren Stärkung des bürgerschaftlichen Engagements (PDF 28 KB)
  • 23.12.06 Geplante Reform des Steuer- und Gemeinnützigkeitsrechts [Newsletter des LandesFeuerwehrVerbandes Bayern e.V.]

  • hallo,

    Geschrieben von Werner Greifuns "Aufwandsentschädigungsempfänger" würde aber die Anhebung der sog. "Übungsleiterpauschale" treffen/helfen, wenn auch nur geringfügig; aber ich denke, es ist ein (wenn auch zu kleiner) Schritt in die richtige Richtung!

    richtig - zumindest die Richtung stimmt.

    Aber seien wir mal ehrlich - wenn überhaupt hat was von dieser Erhöhung der "Übungsleiterpauschale" ( 1.848 ? auf 2.100 ? /a )? Wer hat die 1.848 Euro im Jahr überhaupt "ausgenutzt" ?

    Soweit ich das beispielsweise mit Hilfe unserer Entschädigungssatzung abschätzen kann hat in meiner Stadt (mit ca. 25.000 Einwohner) nur der Kommandant was davon.

    Ich persönlich erwarte da mehr in dieser Richtung:

    Die geplante Einführung eines neuen Abzugs von der Steuerschuld für bestimmte ehrenamtliche Tätigkeiten (sog. Ehrenamtspauschale) im gemeinnützigen Bereich in Höhe von 300,- ? soll an Voraussetzungen gebunden werden, die von Feuerwehrdienstleistenden nicht erfüllt werden können.

    Ich denke da an die Feuerwehrangehörigen die ehrenamtlich als Atemschutzgeräteträger oder als Einsatzkraft bei TH-Einsätzen "ihre Haut zu Markte tragen". Da gibt es vor allem in den mittleren und grösseren Städten genug Feuerwehrangehörige die ehrenamtlich viel Zeit investieren und bei Einsätzen teilweise auch ein hohes persönliches Risiko eingehen. Die Kondolenzlisten hier auf www.FEUERWEHR.de sprechen da eine deutliche Sprache!

    Diese - in der Fläche gigantische - Volkswirtschaftliche Leistung wird auch durch diese geplante Reform immer noch nicht wenigstens ansatzweise gewürdigt.

    Ich glaube da geht es im Grunde gar nicht um die absolute Höhe des Abzuges von der Steuerschuld. Da geht es um ein deutliches Zeichen mit der die Gesellschaft ( = der Staat) die ehrenamtliche Tätigkeit anerkennt.

    Schon der Begriff "Übungsleiterpauschale" zeigt aber woher der Wind der Lobby hier weht. Gegenüber dern Sportverbänden sehen da die Feuerwehrverbände mehr wie blass aus ...


    MkG Jürgen Mayer

    Webmaster www.FEUERWEHR.de

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