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Rubrik | neue FwDV´s | zurück | ||
Thema | Praxisbezug neuer FwDV war: Neue FwDV 1 | 3 Beiträge | ||
Autor | Chri8sti8an 8D., Budenheim / Rheinland-Pfalz | 376868 | ||
Datum | 24.12.2006 13:34 MSG-Nr: [ 376868 ] | 10417 x gelesen | ||
Hallo, einiges vernünftiges Neue wurde ja in die neue FwDV 1 aufgenommen. Bei einigen Punkte zweifle ich am Bezug zur Praxis: Seite 19f: Der Angriffstrupp rüstet sich beim Hilfeleistungseinsatz dem Feuerwehrverbandkasten aus. Welchem Zweck dient dieses Ungetüm? Als Unterbaumaterial? Oder einfach nur als Gegengewicht zur Brechstange damit eine möglichst anatomische Haltung beim Gehen erreicht wird? Gibt es außerhalb der Eimer-Unterbau-Spiele noch Anwendung für dieses Sanitätsgerät? Wer von euch nimmt den Kasten standardmäßig beim Hilfeleistungseinsatz mit? Wird in dieser neuen FwDV nicht wieder das typische deutsche strikt nach Regeln arbeitende Denken unterstützt? Allein auf Seite 20 stehen für ein und die selbe Ausrüstung vier verschiedene Befehle. Selbstverständlich darf der Einheitsführer auch anderes Arbeitsmaterial anweisen, aber klingen diese Ausführen nicht danach, dass sämtliche Hilfeleistungseinsätze grundsätzlich eine Brechstange und den Feuerwehrverbandskasten benötigen? Es finden sich noch einige weitere Beispiele, die so sicherlich nicht in der Praxis umgesetzt werden (können). Ein Widerspruch, der bestimmt schon länger in dieser DV Platz findet: Seite 25: Geschrieben von FwDV 1 Schlauchleitungen dürfen nicht auf tragbaren Leitern verlegt [...] werdenund vier Seiten später wird empfohlen, Steckleiterteile zum "Auslegen von Druckschläuchen" zu verwenden. Auf die Verwendung von Hohlstrahlrohren und entsprechender Anwendungstechnik wird nur mit einem kurzen Text und einem Bild ohne jegliche Erläuterung eingegangen. Muss man sich hier nicht fragen, ob die Anweisungen der sturen Dienstvorschriften an der Realität gänzlich vorbeigehen. Selbstverständlich bedarf es an gut strukturierten Basisausbildungsunterlagen. Diese treten in vielen Feuerwehren in Form eigener Konzepte, Standardeinsatzregeln und ähnlichem hervor und erweisen sich durchaus als praxistauglich. Kann mir einer erklären, warum der AFKzV scheinbar nicht erkennt, dass anhand der Dvv keine zufriedenstellende Aus- und Forbildung erfolgen kann und deshalb standortinterne Unterlagen entwickelt werden? Sollte ich mit diesem Thread ein neulich debatiertes Thema angerissen zu haben, bitte ich das zu entschuldigen. Frohe - feuerwehrfreie - Weihnachten Christian | ||||
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