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Thema | Mir fehlen die Worte! | 36 Beiträge | ||
Autor | Bern8har8d D8., Schwetzingen (BaWü) / Baden-Württemberg | 376802 | ||
Datum | 23.12.2006 21:10 MSG-Nr: [ 376802 ] | 6950 x gelesen | ||
Guten Abend, Geschrieben von Philipp Mondrik Zumindest in NRW kann die Feuerwehr einen Platzverweis aussprechen. Falls der Verwiesene nicht reagiert muss Polizei/Ordnungsamt ran, weil die Feuerwehr Platzverweise nur aussprechen aber nicht vollstrecken darf. Auch in BaWü kann der Einsatzleiter gem. § 32 Abs. 4 FwG Personen von der Einsatzstelle verweisen. Wie er das aber gegenüber widersprechenden Zeitgenossen durchsetzen kann ? Gruß aus der Kurpfalz Bernhard " Ein Kluger bemerkt alles, ein Dummer macht über alles eine Bemerkung !" (Heinrich Heine) | ||||
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