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ThemaMir fehlen die Worte!36 Beiträge
AutorHenn8ing8 K.8, Dortmund / NRW376797
Datum23.12.2006 20:24      MSG-Nr: [ 376797 ]6948 x gelesen

Hallo!

Geschrieben von ---Philipp Mondrik--- Zumindest in NRW kann die Feuerwehr einen Platzverweis aussprechen.

Dafür gibt es aber genau zwei zulässige Gründe. Geschmacklosigkeit gehört nicht dazu.

Falls der Verwiesene nicht reagiert muss Polizei/Ordnungsamt ran, weil die Feuerwehr Platzverweise nur aussprechen aber nicht vollstrecken darf.

§68, Abs.1 Nr.11 VwVG NW ist da anderer Meinung:

(1) Vollzugsdienstskräfte im Sinne dieses Gesetzes sind:
(...)
11. die beim Feuerwehreinsatz, bei der Hilfeleistung bei öffentlichen Notständen und bei der Abwehr von Großschadensereignissen dienstlich tätigen Personen sowie die in ihrem Auftrag handelnden Personen nach den §§ 7, 27 und 28 des Gesetzes über den Feuerschutz und die Hilfeleistung (FSHG) vom 10. Februar 1998 in der jeweils geltenden Fassung


Das Problem liegt weniger in der Rechtslage, sondern im Ausbildungsstand und in der Anzahl der Fw-Kräfte...

Gruß,
Henning



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