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Thema | Mir fehlen die Worte! | 36 Beiträge | ||
Autor | Jose8f M8., Gütersloh / NRW | 376785 | ||
Datum | 23.12.2006 19:20 MSG-Nr: [ 376785 ] | 7025 x gelesen | ||
Geschrieben von Philipp Mondrik Zumindest in NRW kann die Feuerwehr einen Platzverweis aussprechen. Falls der Verwiesene nicht reagiert muss Polizei/Ordnungsamt ran, weil die Feuerwehr Platzverweise nur aussprechen aber nicht vollstrecken darf. Den Platzverweis gibt AFAIK inzwischen jedes Brandschutzgesetz her. In NRW ist es das bsondere, des dem Platzverweis nicht nur der Einsatzleiter, sondern jede Einsatzkraft aussprechen darf- Solange es formal richtig erfolgt, sonst ist die Sache nicht wirksam... Ruhige Besonnenheit, rasche aber keine überstürzende Thätigkeit ist der Sanitätsmannschaft anzuempfehlen. Es ist zu verhindern, daß Unbefugte durch verkehrten Rath und unzeitige Hilfeleistung dem Verunglückten Nachtheil zufügen. Weder durch Worte noch durch Geberden darf der üble Eindruck kundgegeben werden, welchen der Zustand des Beschädigten möglicherweise hervorrufen kann. (Sanitätsvorschriften für Feuerwehren im Großherzogthum Hessen, 1890) Gruß, Jo(sef) Mäschle | ||||
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