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Rubrik | Recht + Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Pflicht des Fahrers zur technichen Durchsicht........... | 30 Beiträge | ||
Autor | Henn8ing8 K.8, Dortmund / NRW | 376287 | ||
Datum | 20.12.2006 17:51 MSG-Nr: [ 376287 ] | 13142 x gelesen | ||
Mahlzeit! Geschrieben von ---Katja Midunsky--- Geschrieben von Marco Heine Aus dem Kopf zur Ergänzung: Das Fahrzeug war von "den Hauptamtlichen" (o.ä.) nach einem Werkstatt-Aufenthalt wieder zur betreffenden Einheit überführt worden, mit dem Hinweis (Zettel?) "Tank füllen". Die betreffende Einheit hatte dann auch den (Diesel-)Tank wieder gefüllt, das fehlende Löschwasser wurde erst beim nächsten Einsatz bemerkt. Dabei hatte es sich um einen brennenden PKW mit einer darin befindlichen Person gehandelt. Letztere wäre aber auch mit Wasser im Tank nicht mehr zu retten gewesen. Leider habe ich weder bei deja (d.e.n.) noch im n.f.d.-Suchcenter was näheres dazu gefunden, obwohl ich mir sicher bin, dass über den Vorfall an einer der beiden Stellen berichtet wurde. Gruß, Henning | ||||
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