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Rubrik | Berufsfeuerwehr | zurück | ||
Thema | Anwärtersonderzuschlag | 34 Beiträge | ||
Autor | Diet8mar8 R.8, Essen / NRW | 376189 | ||
Datum | 19.12.2006 22:39 MSG-Nr: [ 376189 ] | 16563 x gelesen | ||
Hallo, Geschrieben von Jürgen Ringhofer Meines Wissen sind die Anwärtersonderzuschläge nur für die Gewinnung von geeignetem Personal und nicht zur Überwindung von Durststrecken gedacht. Erklär doch mal den Unterschied dieser beiden Aussagen... Wenn geeignete Leute auf die Bewerbung verzichten, weil sie die ersten 18 Monate nicht finanzieren können, reicht das wohl als Grund. Geschrieben von Jürgen Ringhofer Gerade beim öffentlichen Dienst ( Polizei, Feuerwehr u. a. ) braucht man heute nicht lange zu suchen. Dann sieh dir mal genauer an, wer da zum Auswahltest kommt, und welche Leistungen gebracht werden... Die Anzahl der Bewerber ist nicht ausschlaggebend, sondern wer am Ende aufgrund der Summe seiner Leistungen möglicherweise eingestellt werden kann... Mit freundlichen Grüßen Dietmar Reimer | ||||
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