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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | |||
Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beiträge | |||
Autor | Marc8 D.8, Bad Hersfeld / Hessen | 376184 | |||
Datum | 19.12.2006 22:11 MSG-Nr: [ 376184 ] | 97048 x gelesen | |||
Wobei ich diese Klauseln im Zweifelsfall für nicht gerichtsfest und nebenbei für eine Frechheit halte. Über anteilige Ausbildungskosten, für Sonderausbildungen über das normale und notwendige Maß hinaus könnte man vielleicht reden, sofern dies vorher bekannt und entsprechend geregelt war. Aber wieso man Geld für Bekleidung haben will entzieht sich meinem Verständnis - es dürfte sich ja in aller Regel ja um PSA gehandelt haben. MkG Marc
Artikel 5 - Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland (1) Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten. Die Pressefreiheit und die Freiheit der Berichterstattung durch Rundfunk und Film werden gewährleistet. Eine Zensur findet nicht statt. (2) ... | |||||
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