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Rubrik | Freiw. Feuerwehr | zurück | ||
Thema | Austritt aus einer FFW | 113 Beiträge | ||
Autor | Stef8an 8B., Alpen/Aachen / Nordrhein-Westfalen | 376183 | ||
Datum | 19.12.2006 21:59 MSG-Nr: [ 376183 ] | 97479 x gelesen | ||
Geschrieben von Willem Baaij Ergänzend noch dazu ist zu beachten wie Lange du schon dabei warst. In manche Feuerwehrsatzungen gibt es klauseln, die besagen dass du bei frühzeitiger Austritt für Ausbildungs- und Bekleidungskosten zur Kasse gebeten werden kannst. Wobei ich diese Klauseln im Zweifelsfall für nicht gerichtsfest und nebenbei für eine Frechheit halte. Mit kameradschaftlichen Grüßen Stefan
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